Nach mehr als zweimonatiger Pause konnten am Sonntag, dem 7. Juni 2020 in Essener Gemeinden wieder Gottesdienste gefeiert werden. Die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften erforderte aber umfangreiche Vorbereitungen.
Seit 15. März 2020 erlebten die neuapostolischen Christen die Gottesdienste ausschließlich per Internet und Telefon. Die in der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften verhinderten ein Zusammenkommen in den Gemeinden. Auch auf die Feier des Heiligen Abendmahls mussten die Gläubigen in dieser Zeit verzichten. Nach den Lockerungen der Vorschriften ist dies nun wieder möglich - allerdings unter erheblichen Einschränkungen.
Umfangreiche Vorbereitungen
Als feststand, dass Anfang Juni wieder Gottesdienste stattfinden dürfen, starteten in den Gemeinden die Vorbereitungen. In der Gemeinde Frohnhausen war dafür ein Team unter der Leitung von Bezirksevangelist Uwe Hillen zuständig. Zuerst musste mittels eines Gemeindebriefs festgestellt werden, welche Gemeindemitglieder am Gottesdienst teilnehmen wollen, um einen Sitzplan erstellen zu können. Danach musste festgelegt werden, welche Ein- und Ausgänge benutzt werden dürfen, wie die Laufrichtungen verlaufen sollen, wo sich mehrere Priester gleichzeitig die Hände desinfizieren können und vieles mehr. Am Samstag machte sich das Team daran, die Richtlinien umzusetzen. Unter anderem wurden die verfügbaren Sitzplätze markiert, Desinfektionsmittel verteilt und Schilder aufgehängt.
Am Sonntagmorgen fanden sich ca. 30 Gottesdienstteilnehmer ein. Jeder wurde zu seinem vorher festgelegten Platz geleitet. Anstelle des Chores wurde der Gottesdienst von Orgel- und Instrumentalmusik umrahmt. Das Heilige Abendmahl wurde unter Einhaltung der Abstands- und Schutzregeln gefeiert.
Der Würdigkeit des Gottesdienstes haben die Corona-Regeln nichts anhaben können. Die Gemeindemitglieder drückten ihre Freude aus, wieder einen Gottesdienst in ihrer Kirche erleben zu können und - wenn auch mit Abstand - ihre Glaubensgeschwister zu sehen.
Gottesdienstteilnahme nur mit Anmeldung
Bis auf Weiteres dürfen die Gottesdienste in den Essener Gemeinden nur mit vorheriger Anmeldung besucht werden. Dies ist erforderlich, da aufgrund der Abstandsregeln die Anzahl der Sitzplätze in den Kirchen begrenzt werden muss. Die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften sowie das Tragen von Schutzmasken ist ausnahmslos erforderlich. Anderenfalls kann der Zutritt zur Kirche nicht gestattet werden. Kontaktdaten für die jeweiligen Gemeinden finden sich hier. Als Alternative werden weiterhin Videogottesdienste angeboten.
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